Was ist zu tun ...

Um die Anzahl solcher Unfälle zu reduzieren, rät die Polizei:

  • Reduzieren Sie das Tempo im Bereich von Wildwechseln, an unübersichtlichen Stellen, wenn ein Wald/Waldrand in der Nähe ist oder bei Getreide- und Maisfelder, die sich in Strassennähe befinden
  • Fahren Sie vorausschauend und rechnen Sie jederzeit mit einem Wildtier, welches die Strasse quert. Achtung: Wildtiere sind meist nicht allein unterwegs. Einem Tier könnten weitere folgen.
  • Halten Sie an, wenn Sie ein Tier am Strassenrand erkennen. Tiere werden durch die Scheinwerfer geblendet, verhalten sich schreckhaft oder bleiben nicht selten sogar stehen.

Kommt es dennoch zu einem Unfall mit einem Wildtier, melden Sie jede auch noch so geringe Kollision der Polizei. Eine Kollision kann bei den betroffenen Tieren zu ernsthaften Verletzungen und zu Schmerzen und Leiden führen. Es ist demzufolge nicht nur eine gesetzliche, sondern auch moralische Pflicht, Kollisionen mit Wildtieren ausnahmslos und unverzüglich zu melden. Wer dies unterlässt oder die Kollision erst nachträglich meldet, macht sich gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) strafbar. Wenn Sie richtig handeln, helfen Sie mit den Tieren unnötige Schmerzen zu ersparen und Sie haben strafrechtlich nichts zu befürchten.

Nachfolgend die Tipps der Polizei:

• Anhalten, Warnblinker einschalten und Warnweste anziehen
• Unfallstelle sichern und sich aus dem Gefahrenbereich begeben
• Polizei (112/117) oder den zuständigen Jagdaufseher benachrichtigen
• Auf Polizei oder den Jagdaufseher warten
• Sich einem Wildtier auf keinen Fall nähern oder dieses berühren

... wenn Wildtiere unter die Räder kommen?

Es kommt häufig vor, dass ein Wildtier angefahren wird (Wildunfall). So verhält sich die Fahrerin / der Fahrer korrekt:

  • Sofort anhalten und die Unfallstelle mit Warnblinkern und Pannendreieck sichern (auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist).
  • Den Unfall unverzüglich der Polizei melden (Notruf 117). Diese informiert die zuständige Jagdaufseherin oder den zuständigen Wildhüter.
  • Tote Wildtiere von der Strasse ziehen. Lebende Wildtiere nicht berühren. Wichtig: Zum Wildtier Abstand halten!
  • Warten, bis die zuständige jagdliche Person eintrifft. Diese birgt das Wild und stellt eine Unfallbestätigung aus.

Wer Wildunfälle nicht meldet, macht sich strafbar.

 

Richtig reagieren bei Wildunfällen

Ein Hinweis zu Unfällen mit Haustieren
Wer ein Haustier anfährt oder anderweitig verletzt, ist rechtlich verpflichtet, dieses unverzüglich in tierärztliche Behandlung zu verbringen.